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Familien werden ab 2010 stärker entlastet
veröffentlicht am 19.12.2009 (hr)
BMFSFJ, Pressemitteilung vom Fr, 18.12.2009

Ab dem 1. Januar 2010 werden das Kindergeld, der Kinderfreibetrag sowie der Unterhaltsvorschuss erhöht. Die Bundesregierung baut damit die Förderung für Familien im kommenden Jahr weiter aus.

"Wir helfen den Familien in Deutschland ganz gezielt da, wo sie Unterstützung brauchen", erklärte die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Köhler zu den beschlossenen gesetzlichen Änderungen.

"Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es wichtig, dass wir den Familien finanziell unter die Arme greifen. Ich freue mich insbesondere, dass es uns gelungen ist, den Unterhaltsvorschuss zu erhöhen. Denn hier zählt wirklich oft jeder Euro", betonte Bundesfamilienministerin Dr. Kristina Köhler.

Die Maßnahmen sind Teil des sogenannten Wachstumsbeschleunigungsgesetzes, dem der Bundesrat am 18.12.2009 zugestimmt hat.

Wesentliche Änderungen ab dem 1. Januar 2010 im Überblick

Das Kindergeld steigt für das erste und zweite Kind monatlich von 164 Euro auf 184 Euro, für das dritte Kind von 170 Euro auf 190 Euro und für alle weiteren Kinder von 195 Euro auf 215 Euro.

Auch der Unterhaltsvorschuss für Kinder getrennt lebender Eltern wird angehoben: Von 117 Euro auf 133 Euro für Kinder bis fünf Jahre und von 158 Euro auf 180 Euro für die 6- bis 11-Jährigen. Der Kinderfreibetrag wird ebenfalls erhöht - von derzeit 6024 Euro auf 7008 Euro.

Die Erhöhung der Freibeträge für Kinder wirkt sich auch auf die Unterhaltsansprüche von Kindern von allein erziehenden Eltern aus. Der gesetzliche Mindestunterhalt wird angepasst und beträgt ab Januar 2010
  • für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 317 Euro
  • für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres 364 Euro und
  • für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 426 Euro.
Änderungen im Steuerrecht

Weitere steuerliche Änderungen sehen das sogenannte Faktorverfahren für Ehepaare vor. Dieses bietet die Möglichkeit, die Vorteile des Ehegattensplittings gerechter als bisher untereinander aufzuteilen.

Außerdem können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab 2010 in größerem Maße als bisher steuerlich geltend gemacht werden. So steigen die Abzugsvolumina für Arbeitnehmer wie für Selbständige um 400 Euro, darüber hinaus wird sichergestellt, dass die für eine Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung gezahlten Beiträge voll abziehbar sind.

Verbesserungen für Zivis und in der Schwangerenberatung

Die Bundesregierung verstärkt mit Beginn des neuen Jahres den Schutz des ungeborenen Lebens: Das Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes soll für eine bessere Beratung von Schwangeren sorgen, die ein möglicherweise behindertes Kind erwarten. Eine der Neuerungen: Der Diagnose stellende Arzt muss die Schwangere zukünftig zu den psychosozialen und medizinischen Aspekten, die sich aus dem Befund ergeben können, beraten und - je nach Befund - entsprechende Fachärzte hinzuziehen. Die Indikation darf erst nach drei Tagen gestellt werden, wobei der Arzt die Schwangere über die Folgen eines Schwangerschaftsabbruchs aufklären muss. Die Schwangere selbst muss dokumentieren, dass sie beraten wurde oder auf die Beratung verzichtet hat.

Auch im Zivildienst treten Neuregelungen in Kraft: Die bisherigen Seminare für Zivildienstleistende werden neu strukturiert und durch neue Seminarangebote ergänzt, die der künftige Zivi zusammen mit seiner Dienststelle zum Teil selbst buchen kann. Am Ende seines Zivildienstes erhält jeder Zivi ein qualifiziertes Dienstzeugnis, welches seine im "Lerndienst" erworbenen persönlichen, sozialen und fachlichen Kompetenzen für seine weitere berufliche Entwicklung dokumentiert.

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