Faktorverfahren für Ehegatten bei der Lohnsteuer |
Faktorverfahren für Ehegatten bei der Lohnsteuer: Neue Wahlmöglichkeit ab 2010 |
veröffentlicht am 19. Dezember 2009 (hr) |
Bislang konnten erwerbstätige Ehepaare nur zwischen der Steuerklassenkombination IV/IV und der Steuerklassenkombination III/ V wählen. Ab 2010 gibt es eine weitere Wahlmöglichkeit: Beide können nun auch die sogenannte Steuerklasse IV mit Faktor erhalten. Der Faktor, der vom Finanzamt ermittelt wird, ist ein Multiplikator, der die steuermindernde Wirkung des Ehegattensplittings anders als bisher bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt und diese schon beim monatlichen Abzug auf beide Eheleute nach ihren tatsächlichen Einkommensanteilen verteilt. Mit dem neuen Verfahren sollen steuerentlastend wirkende Vorschriften – etwa zum Grundfreibetrag, der Vorsorgepauschale oder Kinderfreibeträgen – bei beiden Ehepartnern berücksichtigt werden. Ausgegangen wird bei der Berechnung zunächst von der Anwendung der Steuerklasse IV. Vorteil des neuen Verfahrens: Die Lohnsteuersumme entspricht recht genau der Jahreseinkommensteuer; es gibt weniger Steuernachzahlungen als bei der Steuerklassenkombination III/V. Vor allem aber bleibt vielen Ehefrauen deutlich mehr ihres Nettogehalts. Damit werden indirekte Benachteiligungen bei der Steuerklassenkombination III/V vermieden, von der bisher in erster Linie Frauen betroffen waren: Weil häufig der Ehemann mehr verdient als seine Partnerin, wählen Ehepartner meist für ihn die vorteilhaftere Steuerklasse III. Dies hat jedoch zur Folge, dass die Ehefrau mit der Steuerklasse V eine deutlich höhere Lohnsteuer-Belastung erhält. In der Praxis hat dies die Attraktivität der beruflichen Tätigkeit bzw. des beruflichen Wiedereinstiegs von Frauen erheblich gemindert. Das Faktorverfahren für Eheleute kann auf gemeinsamen Antrag beim zuständigen Finanzamt erstmals für den Lohnsteuerabzug 2010 gewählt werden. Das Finanzamt ermittelt dann den Faktor und trägt ihn in die Lohnsteuerkarte ein. Das Bundesministerium der Finanzen stellt auf seiner Homepage www.bundesfinanzministerium.de einen Online-Rechner zur Berechnung des Faktors bereit, so dass es möglich ist, die steuerlichen Auswirkungen der Steuerklassenkombinationen zu vergleichen. Quelle ...» |