URTEILE |
Brandenburgisches Oberlandesgericht: Pressemitteilung vom 10.07.2009 - Urteil vom 07.05.2009 (9 UF 85/08) |
veröffentlicht am 15.01.2010 (hr) |
Kein Anspruch auf Ehegattenunterhalt bei bewusster Verschleierung eigener Einkünfte Der Mann erhob im Jahre 2007 beim Amtsgericht Liebenwerda Abänderungsklage mit dem Ziel, keinen Geschiedenenunterhalt mehr zahlen zu müssen. Hierzu hat er vorgetragen, seine geschiedene Ehefrau habe sich im Rahmen verschiedener gerichtlicher Verfahren betrügerisch verhalten. Sie habe Angaben zu ihrem Einkommen unterlassen bzw. unzutreffende Angaben dazu gemacht, welche Einkommen sie erzielen könnte. Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen. Dagegen hat der Mann Berufung eingelegt. Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat mit am 7.5.2009 verkündetem Urteil das amtsgerichtliche Urteil abgeändert und festgestellt, dass der Mann der Frau seit Oktober 2007 keinen Geschiedenenunterhalt mehr schuldet. Zur Begründung hat der 1. Senat für Familiensachen ausgeführt, die Frau habe trotz ausdrücklicher gerichtlicher Aufforderungen nachweislich unvollständige Angaben zu den Einkünften gemacht, die sie hätte erzielen können. Deshalb seien in der Vergangenheit von ihrem Unterhaltsanspruch nur die fiktiven Einkünfte einer ungelernten Arbeitskraft abgezogen worden, obwohl sie tatsächlich höhere Einkünfte zu erzielen in der Lage gewesen wäre. Brandenburg, den 10. Juli 2009 – Urteil vom 7.5.2009 (9 UF 85/08) |