Gerichtsurteile Umgangsrecht
veröffentlicht am 05. August 2009
BRD erneut wegen überlanger Dauer eines Umgangsverfahrens verurteilt

PRESSEMITTEILUNG des Rechtsanwalts Ingo Alberti:

BRD erneut wegen überlanger Dauer eines Umgangsverfahrens verurteilt

In der Sache
EGMR - FÜNFTE KAMMER

Fall HUB gegen DEUTSCHLAND (Individualbeschwerde Nr. 1182/05) Urteil STRASBOURG 9. April 2009

wird mitgeteilt sowie anliegend als pdf-Datei auf Englisch verteilt:

BRD VERLETZT ERNEUT RECHT AUF FAIRES VERFAHREN IN UMGANGSSACHEN –
EGMR-FALL HUB gegen BRD Nr. 1182/05 - Urteil STRASBOURG 9. April 2009

Die Bundesrepublik DEUTSCHLAND (BRD) wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilt, 2000 € Schadenersatz an einen Kläger zu zahlen, dessen Verfahren um das Umgangsrecht mit seinem Sohn 5 Jahre und 2 Monate dauerte.

Der EGMR wertet die Dauer des Verfahrens vor dem Amtsgericht Pankow als Verstoß gegen das durch Artikel 6 § 1 EMRK garantierte Recht auf ein faires Verfahren.

Das Versäumnis des Gerichts bestand nach Ansicht des EGMR darin, angemessen auf die v i e r Monate andauernde Weigerung der Mutter K., mit einem psychologischen Sachverständigen zusammenzuarbeiten, reagiert zu haben.

Außerdem hätte das Gericht dem Sachverständigen eine F r i s t zur Vorbereitung seines Berichtes setzen müssen.

Zu einer weiteren Verzögerung führten vier fehlgeschlagene Versuche des Gerichtes mit einer Umgangsbegleitperson Kontakt aufzunehmen, die sich im Rahmen des Verfahrens zu einer möglichen Streitlösung per Mediationsverfahren hätte äußern sollen. Die Reaktion des Amtsgerichts auf die Inaktivität dieser Person sei unangemessen gewesen.

Der EGMR betonte, dass die Dauer eines Verfahrens immer im Lichte der Komplexität und dem Verhalten der Prozessbeteiligten bewertet werden müsse. Aber gerade im vorliegenden Fall habe die ausufernde Länge des Verfahrens zu einer E n t f r e m d u n g des Kindes vom Vater beigetragen.

Das Urteil in englischer Sprache als pdf zum Download