Gerichtsurteile zum Umgangsrecht |
OLG Hamm: Auskunftspflicht nach Umgangsausschluss (2 UF 84/09) |
veröffentlicht am 05.01.2010 (hr) |
1. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht - Essen vom 6.2.2009 unter Zurückweisung der Beschwerde im übrigen in Ziffer 2 seines Tenors teilweise abändert und wie folgt neu gefasst: Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, dem Antragsteller zwei mal im Jahr, jeweils zum 31.Januar und 31.August ein aktuelles Foto aller drei gemeinsamer Kinder, C (geb. 14.7.1996), C1 (geb.23.6.1999) und C2 (geb. 25.5.2001) zu übersenden. Dem Antragsgegner wird untersagt, die ihm zugesandten Fotos dritten Personen zugänglich zu machen. Von dem Verbot ausgenommen sind die Eltern des Antragsgegners, seine Geschwister und deren Kinder. 2. Die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz werden den beteiligten Kindeseltern zu je ½ auferlegt. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. 3. Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000 € festgesetzt. |
Umgangsrecht für Großeltern |
veröffentlicht am 31. August 2009 |
Wenn es dem Kindeswohl dient, haben Großeltern seit der Reform des Kindschaftsrechts ein eigenes Umgangsrecht mit ihrem Enkelkind. Der Vater kann den Kontakt nicht verbieten. In einer Entscheidung vom 20.03.2009 hat das Kammergericht Berlin das den Großeltern vom Familiengericht im Ausgangsverfahren zugesprochene Umgangsrecht bestätigt: Das Familiengericht hatte auf Antrag der Großeltern und der Empfehlung des Jugendamtes entsprechend ein Umgangsrecht zwischen Großeltern und Enkelkind auf einen Nachmittag im Monat festgelegt. Der das Kind betreuende Vater konnte nach Ansicht der Gerichte keine durchgreifenden Gründe dartun, die gegen einen Umgang mit den Großeltern gesprochen hätten. Insbesondere wiesen die Gerichte daraufhin, dass die vom Vater behauptete tiefe Ablehnung zwischen ihm und den Großeltern des Kindes mütterlicherseits nicht ausreiche. Der Vater hatte im Umgangsverfahren der Mutter den Hilfeleistungen der Großeltern mütterlicherseits beim Abholen und Zurückbringen zugestimmt. Wenn der Vater diesen - ihm nützlichen - Kontakten der Großeltern zum Enkelkind an den Wochenenden zustimme, so könne - so das Kammergericht - der auf lediglich einen Nachmittag im Monat beschränkte weitere Umgangskontakt zwischen den Großeltern und dem Kind auf dieses keine abträgliche Wirkung haben (Az. 17 UF 2/09). |
BRD erneut wegen überlanger Dauer eines Umgangsverfahrens verurteilt |
veröffentlicht am 05. August 2009 |
In der Sache EGMR - FÜNFTE KAMMER Fall HUB gegen DEUTSCHLAND (Individualbeschwerde Nr. 1182/05) Urteil STRASBOURG 9. April 2009 wird mitgeteilt sowie als pdf-Datei auf Englisch verteilt: BRD VERLETZT ERNEUT RECHT AUF FAIRES VERFAHREN IN UMGANGSSACHEN ...» |
Umgangsausschluß weil Mutter nicht will |
veröffentlicht am 12. Juli 2009 |
Ein aktuelles Urteil vom OLG Köln - Beschluss vom 16.03.2009 4 UF 160/08, das zwar anerkennt, dass die Abwehrhaltung des Kindes nicht unwesentlich durch die Haltung der Kindesmutter beeinflusst ist, dem Vater den Umgang mit seiner Tochter weiterhin verwehrt ...» |
Recht der Großeltern auf Umgang mit dem Enkelkind verurteilt |
veröffentlicht am 17. April 2009 |
EGMR: Bundesrepublik Deutschland erstmals wegen Recht der Großeltern auf Umgang mit dem Enkelkind verurteilt - überlange Verfahrensdauer Anliegende deutsche Übersetzung des Urteils Adam ./. Deutschland vom 04.12.2008 - Az. 44036/02 - zur Information und Veröffentlichung Ich war seit Januar 2008 alleiniger Anwalt der 3 Kläger (Vater und Großeltern väterlicherseits des Kindes) vor dem EGMR in Straßburg - Strasbourg. Trotz Mitwirkung der deutschen Richterin am EGMR Jaeger konnte ich - nach langer Zeit - eine Verurteilung der BRD in einem Punkt erreichen (wegen überlange Verfahrensdauer). ...» |