Gerichtsurteile zum Aufenthaltsbestimmungsrecht |
Tochter bleibt bei schwebenden Verfahren bei der Mutter |
veröffentlicht 31. August 2009 |
Hat die Mutter das Recht den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen, so bleibt die Tochter bis zur endgültigen Entscheidung, bei wem sie zukünftig leben soll, bei der Mutter. Wechselt eine Mutter, nachdem sie von ihrem Mann geschieden wurde, ohne sichtbare Gründe den Wohnort, so dass das zuvor mit ihrem Mann praktizierte "Wechselmodell" hinsichtlich des Umgangs mit dem gemeinsamen Kind aufgegeben werden muss und macht sie dem Kind ausserdem ein schlechtes Gewissen, wenn es zum Vater fährt, so kann ihr das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu Gunsten des Vaters entzogen werden. Legt sie jedoch gegen die Entscheidung des (hier: Oberlandes-)Gerichts Verfassungsbeschwerde ein und beantragt per einstweiliger Anordnung die Rückübertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts, so kann die Entscheidung des OLG ausgesetzt und bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den Vater zunächst ausgesetzt werden. Dies insbesondere dann, wenn das Kind mitten im Schuljahr die betreuende Bezugsperson wechseln müsste. Dem Vater ist es zuzumuten, das Ergebnis der Hauptverhandlung abzuwarten. (BVerfG AZ: 1 BvR 142/09) |
OLG Köln: Kontinuität nicht wichtig |
veröffentlicht 02. Juli 2009 |
Den gesamten Beschluss des OLG Köln: Kontinuität nicht wichtig - im Zweifel das ABR für die Mutter als pdf zum Download. |