Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Hermann Kues: "Eltern junger Freiwilliger erhalten künftig Kindergeld"
Bundesrat billigt heute Gesetz zur Stärkung des Engagements junger Menschen in Freiwilligendiensten aller Generationen - Kindergeld wird auch rückwirkend gezahlt.
Eltern, deren Kinder einen Freiwilligendienst aller Generationen ableisten, haben künftig Anspruch auf Kindergeld. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat der Bundesrat heute gebilligt. Neben dem Einsatz für den Freiwilligendienst müssen die Kinder allerdings auch die übrigen Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch erfüllen. So darf ihr Einkommen zum Beispiel die Grenze von 7.680 Euro im Jahr 2009 nicht überschreiten. Damit gelten für den Freiwilligendienst aller Generationen künftig in Bezug auf das Kindergeld dieselben Voraussetzungen wie beispielsweise für das Freiwillige Soziale Jahr. Die Regelung soll rückwirkend ab 1. Januar 2009 in Kraft treten.
"Junge Menschen, die sich mit hohem Zeiteinsatz und Elan für andere engagieren, verdienen unseren Respekt und unsere Unterstützung. Dazu gehören nicht nur attraktive Angebote für junge Menschen wie die Freiwilligendienste aller Generationen, sondern auch, dass sich die Bereitschaft zum Engagement nicht negativ im Familienbudget auswirken darf. Deswegen bin ich sehr froh, dass wir jetzt mit dem neuen Gesetz die finanziellen Rahmenbedingungen deutlich verbessern", sagt der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Hermann Kues.
Der neue Freiwilligendienst aller Generationen ist im Januar unter dem Motto "Engagement schlägt Brücken" gestartet. Das Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat ein Budget von 24,75 Millionen Euro. Die Vielfalt des Engagements spiegelt sich in der bundesweiten Auswahl der 46 Leuchtturmprojekte wieder: Generationsübergreifende Teams treiben zum Beispiel Sport, bauen eine Medienwerkstatt in Osnabrück auf, führen Kinder- und Jugendliche durch neue Schulmodelle an bürgerschaftliches Engagement in Berlin und Mainz heran. Aber auch Einsätze als Familienpaten oder zur Begleitung in Hospizen und Pflegeheimen sind möglich. Die Freiwilligen investieren mindestens acht Stunden wöchentlich über mindestens sechs Monate. Damit die Freiwilligen auf ihren Einsatz im jeweiligen Fachgebiet ausreichend vorbereitet sind, stellt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zusätzliche 3 Millionen Euro über die Länder bereit. Beim Aufbau und der Organisation der Freiwilligenprojekte werden die Kommunen von mobilen Teams unterstützt.
Dafür erhalten die Länder 6,9 Millionen Euro. Außerdem werden 2.000 kommunale Internetplattformen eingerichtet, über die Interessenten mit ein paar Mausklicks ein passendes Angebot in ihrer Region finden können.